← BZO Bellach · Inhaltsverzeichnis

Art. 32 · Spezialzone für „Gartenbau“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 17 · Original-PDF

SGa

1Zweck Die Spezialzone für «Gartenbau» dient der gartenbauspezifischen, gewerblichen Nutzung. Namentlich bezweckt sie die Lagerung von Baumaterialien, Gerätschaften und Fahrzeugen, die mit dem Gartenbau (GB Bellach Nr. 720) in Zusammenhang stehen.

2Nutzung Zulässig sind die ordnungsgemässe Lagerung von Materialien, Geräten und Maschinen, die dem Gartenbau dienen, sowie das Parkieren von Fahrzeugen der ansässigen Firma und deren Angestellten. Ausstellungsflächen für Schaugärten mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sind zulässig. Die Baumschule kann ohne Einschränkung weiter betrieben werden.

3Baumasse Bauten wie Lagerhallen und Autounterstände für die genannten Materialien, Geräte und Fahrzeuge sind mit einer Fassadenhöhe von max. 7.5 m zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.