Art. 29 · Spezialzone "Freizeit und Sport" Brunnmatt
BZO Zonenreglement Bellach · S. 16 · Original-PDF
SFS
1Zweck Die Zone für Freizeit und Sport dient der Sicherung von Flächen für Sport und Freizeit.
2Nutzung Zulässig sind Sport- und Freizeitanlagen ohne grosse Hochbauten. An Bauten sind lediglich die den Anlagen dienenden Infrastruktureinrichtungen wie Garderoben / Klubhaus zulässig (Fassadenhöhe max. 4.0 m, Gesamthöhe max. 5.5 m). Die Anlagen sind zu durchgrünen und naturnah zu gestalten. Für Bepflanzungen und Ansaaten sind regionstypische, standortheimische Pflanzen bzw. Saatgut zu verwenden. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
16/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.