Art. 28 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Zonenreglement Bellach · S. 16 · Original-PDF
öBA
1Zweck Sicherung der für öffentliche Aufgaben benötigten Flächen.
2Nutzung Es sind nur öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen gestattet.
3Baumasse Vgl. § 57 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements
4Gebiete mit besonderen Bestimmungen Gebiet «Reservoir Hubel» Die öBA auf GB Bellach Nr. 800 (Gebiet Hubel) dient der Erstellung und dem Betrieb eines Grundwasserreservoirs. Die Bauvorschriften richten sich nach der KBV.
Gebiet «Freizeit und Sport Brunnmatt» Die öBA auf GB Bellach Nrn. 1086 und 1087 dient der Sicherung von Flächen für Sport und Freizeit. Zulässig sind Sport- und Freizeitanlagen. Es sind lediglich 1-geschossige Bauten mit den Anlagen dienenden Infrastruktureinrichtungen wie Garderoben, Klubhaus etc. zulässig (Fassadenhöhe max. 4.0 m, Gesamthöhe max. 5.5 m). Die Anlagen sind zu durchgrünen und naturnah zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.