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Art. 68 · Höhenerleichterung Hochwasser

BZO Bassersdorf · S. 45 · Original-PDF

In den gemäss Gefahrenkarte des Kantons Zürich blau bezeichneten Bereichen (Mässige Gefährdung) darf die Fassadenhöhe um das erforderliche Mass der Wassertiefe bei HQ 100 oder bis maximal 0.5 m erhöht werden, wenn keine anderen Objektschutzmassnahmen möglich sind und ein Hochparterre erstellt durch welches die Hochwassersicherheit gewährleistet wird. In diesem Fall kann die Baumasse um max. 10% der zonengemässen Baumassenziffer angehoben werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.