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Art. 31 · Grosser und kleiner Grundabstand

BZO Bassersdorf · S. 27 · Original-PDF

1Der grosse Grundabstand gilt für die am stärksten gegen Süden oder Westen gerichtete Hauptfassade. In Zweifelsfällen bestimmt die zuständige Gemeindebehörde die für den grossen Grundabstand massgebliche Gebäudeseite.

2Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Seiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.