Art. 29 · Nutzweise
BZO Bassersdorf · S. 25 · Original-PDF
1In den Wohnzonen sind Wohnnutzungen und nicht störende Betriebe zulässig.
2In den im Zonenplan speziell bezeichneten Bereichen entlang der Baltenswiler- und Winterthurerstrasse sowie entlang der SBB-Linie im Gebiet Chrüzacher sind mässig störende Betriebe zulässig. 25/61 Wegleitung
zu Art. 30 Wohnzone mit Gewerbeanteil §§ 49, 52 PBG Eine Übersicht über die im PBG und der dazugehörenden Verordnung ABV enthaltenen Bestimmungen findet sich bei den Hinweisen zu Art. 26 der BZO.
Grünflächenziffer
§§ 257 PBG Rechenbeispiel bei der Reduktion der Grünflächenziffer aufgrund des Gewerbeanteils: z.B. Gewerbeanteil 60%; GFZ = 30% - (30%*60%) = 12% Steingärten sind im Sinne der Vermeidung der Erwärmung (Ortsklima) zu vermeiden.
zu Art. 31 vgl. Hinweise zu Art. 27 der BZO
zu Art. 32 vgl. Hinweise zu Art. 11 der BZO
zu Art. 33 vgl. Hinweise zu Art. 29 der BZO 26/61 Bau- und Zonenordnung
2.3 Wohnzonen mit Gewerbeanteil
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.