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Art. 18 · Umgebungsgestaltung Grundsatz
BZO Bassersdorf · S. 19 · Original-PDF
Die traditionelle Umgebungsgestaltung (Gärten, Vorplätze, Grünflächen etc.) ist zu erhalten und bei Umbauten oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. Ein Ersatz von bestehenden versiegelten Flächen (Vorplätze etc.) durch eine wasserdurchlässige Umgebungsgestaltung ist erlaubt. In der Regel sind offene, chaussierte oder gepflasterte Hauszugänge sowie mit niedrigen Sockelmäuerchen und/oder kernzonentypischen Zäunen eingefasste Vorgärten zu schaffen bzw. zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.