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Art. 17 · Solaranlagen

BZO Bassersdorf · S. 19 · Original-PDF

Bei vollflächigen Solaranlagen können bei besonders guter Gestaltung einzelne Module in Abweichung von Art. 16 Abs. 5 auch als Dachflächenfenster ausgebildet sein. Diese sind im Einzelfall bezüglich ihrer Proportionen und Gestaltung sowie allfälligen Beschattungselementen zu beurteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.