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Art. 63 · Abstellplätze für leichte Zweiräder und andere Gefährte

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 24 · Original-PDF

1Die erforderlichen Abstellplätze für leichte Zweiräder wie Fahrräder und Mofas sind an gut zugänglicher Stelle und in der Regel witterungsgeschützt zu erstellen. 19

2Für andere Gefährte wie Kinderwagen und Veloanhänger sind ebenfalls genügend Abstellplätze zu schaffen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.