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Art. 33 · Begriffsdefinition Schutzobjekte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 17 · Original-PDF
Schutzobjekte sind alle Objekte gemäss §§ 34 - 39 sowie alle Gebäude in der Altstadtzone und im Kernbereich Bäderzone. 12
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.