Art. 4 · Planungsmittel
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 4 · Original-PDF
1 Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement folgende Planungsmittel
–Richtplan
–Zonenplan
–Überbauungspläne
–Gestaltungspläne
–Schutzverordnungen
–Baulinienpläne
–Abbaupläne, Deponiepläne
–Übersicht über den Stand der Erschliessung
–Erschliessungsprogramm 4 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
2 Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs- und Abbaupläne, Schutzverordnungen sowie das Baureglement sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung für das Grundeigentum verbindlich. Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend. 3 Die Planungsmittel können bei der Baubehörde eingesehen werden. Die Originalpläne sind für die genaue Lage der Zonengrenzen verbindlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.