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Art. 4 · Planungsmittel

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 4 · Original-PDF

1 Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement folgende Planungsmittel

–Richtplan

–Zonenplan

–Überbauungspläne

–Gestaltungspläne

–Schutzverordnungen

–Baulinienpläne

–Abbaupläne, Deponiepläne

–Übersicht über den Stand der Erschliessung

–Erschliessungsprogramm 4 Gemeinde Bad Ragaz

Baureglement

2 Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs- und Abbaupläne, Schutzverordnungen sowie das Baureglement sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung für das Grundeigentum verbindlich. Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend. 3 Die Planungsmittel können bei der Baubehörde eingesehen werden. Die Originalpläne sind für die genaue Lage der Zonengrenzen verbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.