Art. 5 · Richtplan
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 5 · Original-PDF
1 Der Richtplan bildet die Grundlage für die Ortsplanung und den Ausbau der Infrastruktur. Er bezeichnet die in der Gemeinde anzustrebende bauliche und landschaftliche Entwicklung. 2 Der Richtplan oder die Teilrichtpläne enthalten
–die für die Besiedlung vorgesehenen Gebiete
–Angaben über die notwendigen öffentlichen Bauten und Anlagen
–die wichtigsten Eignungskategorien der Landwirtschaft
–die zu schützende Landschaft sowie Natur- und Kulturobjekte
–die für die Erholung vorgesehenen Gebiete und Anlagen
–die generellen Linienführungen der öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen sowie Rad- und Fusswege
–die wichtigsten Angaben für die Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung. 3 Der Richtplan wird vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während
30Tagen öffentlich bekanntgemacht. In dieser Zeit kann jedermann dem Gemeinderat schriftliche Anregungen unterbreiten. Der Gemeinderat prüft und beantwortet diese. Er berücksichtigt sie, soweit sie zur Verbesserung der Planung beitragen. Der Plan wird darauf dem Baudepartement zur Kenntnisnahme unterbreitet. 5 Gemeinde Bad Ragaz
Baureglement
C Allgemeine Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.