← BZO Bad Ragaz · Inhaltsverzeichnis

Art. 3 · Zuständigkeit

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 4 · Original-PDF

1 Die Aufsicht über die Ortsplanung, die örtliche Baupolizei sowie der Vollzug dieses Reglements obliegen dem Gemeinderat, soweit keine besonderen Bestimmungen gelten. 2 Der Gemeinderat kann Aufgaben an Kommissionen oder die Verwaltung delegieren. B Planung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.