Art. 19 · Intensiverholungszonen
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 10 · Original-PDF
1 In der Intensiverholungszone Rheinau sind Bauten und Anlagen soweit zulässig, wie sie der Freizeitgestaltung dienen. Die Gebäudegrundfläche innerhalb dieser Zone beträgt maximal 180 m2. Auf die Einpassung in das Gelände ist besondere Rücksicht zu nehmen. 2 Die Intensiverholungszone Camping dient als kurörtlicher Campingplatz. Das Stationieren von Zelten und Campingwagen richtet sich nach den Betriebsvorschriften des Campingplatzes. 3 Die Intensiverholungszone Bidems dient Freizeiteinrichtungen des Reitsports, die nur mässig stören. 4 In den Intensiverholungszonen Matells und Pardiel sind Bauten und Anlagen zulässig, die der touristischen Infrastruktur dienen, insbesondere für Bergbahnen, Gastgewerbe und standortgebundenes Gewerbe.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.