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Art. 48 · rainveränderungen ohne Stützmauern
BZO Bauordnung Baar · S. 39 · Original-PDF
1Wenn das Terrain verändert wird, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens 0.50 m betragen.
2Abgrabungen und Aufböschungen im Grenzbereich dürfen höchstens im Verhältnis 1:1 erstellt werden.
3Wenn der Nachbar zustimmt, darf von den Vorschriften gemäss Abs. 1 und Abs. 2 abgewichen werden. Wegleitung zu § 48: Siehe Skizze im Anhang 1.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.