Art. 41 · Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften
BZO Bauordnung Baar · S. 34 · Original-PDF
c) Reitsportanlagen (UeRs) b) Kompostierung (UeKo) a) Familiengärten (UeFa) gen äussert. Im Übrigen gilt für Bauten und Anlagen eine maximale Firsthöhe von 12.00 m. Die Zu- und Wegfahrt zur Sonnenruh darf nur von Norden her über die Alte Besuchern von Grossanlässen nicht benutzt werden. Diese Vorgaben sind Kappelerstrasse erfolgen. Zudem darf diese Zufahrt von Teilnehmern und Die Reitsportanlage Zimbel ist ab der Steinhauserstrasse zu erschliessen. Sämtliche Bauten und Anlagen sind an die Kanalisation anzuschliessen. im Betriebsreglement festzuhalten. 32
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.