← BZO Baar · Inhaltsverzeichnis

Art. 42 · Naturschutzzone

BZO Bauordnung Baar · S. 34 · Original-PDF

Trockenstandorte.

3In der Zone für Kompostierung sind Bauten und Anlagen nur im Rahmen der Zweckbestimmung der Zone zulässig. diese Bauten und Anlagen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Mit dem Baugesuch für Wohnbauten bleiben grundsätzlich auf das heutige Mass beschränkt, wobei

2In der Zone für Familiengärten können Gartenhäuschen bis zu einer Grundfläche von 12 m2 und einer Höhe von 3 m durch den Gemeinderat bewilligt pflanzung, Beleuchtung, Wegführung und Erschliessung sowie Parkierunsind. Im Gebiet Zimbel gilt dies auch für die Gebäude des Reitsportbetriebs.

b)ein Betriebsreglement, das insbesondere Aufschluss gibt über Reitsport-

a)ein Umgebungsgestaltungsplan, der sich zu Geländeveränderungen, Bedie Vorschriften des Bundesgesetzes über die Raumplanung massgebend

4Die Zone für Reitsportanlagen ist für die Errichtung und den Betrieb von Reitsportanlagen samt den notwendigen Bauten und Anlagen bestimmt. werden. Grössere Bauten bedürfen der Zustimmung der Baudirektion.

1Die übrigen Zonen mit speziellen Vorschriften dienen folgenden im Zonenplan angegebenen Nutzungen: anlässe, Betriebszeiten, Zufahrt und Parkplatzbenützung. § 42 Naturschutzzone

1Die Naturschutzzone dient der Erhaltung und Pflege des Lebensraumes von schützenswerten Pflanzen- und Tiergemeinschaften, wie Riedwiesen und Trockenstandorte.

2Jegliche Eingriffe und Massnahmen, die den Schutzzielen widersprechen, sind untersagt.

3Die Differenzierung der einzelnen Naturschutzzonen in die Zonen A und B gemäss den §§ 6 ff des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz ist im Rahmen von vertraglichen Pflegevereinbarungen festzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.