Art. 39 · Landwirtschaftszone
BZO Bauordnung Baar · S. 33 · Original-PDF
Nutzung erforderlich sind. Vogelwinkel W2b 1. Priorität, falls preisgünstiger Wohnungsbau Altgasshof AB Strassenmässige Erschliessung vorhanden; Evtl. Freigabe von Teilflächen in 1. Etappe, Früeberg W2a Keine Reserven in best. W2a-Zonen mehr Bannäbni W2a Zeitliche Verteilung der Baulandreserven Rebmattli W2a Zeitliche Verteilung der Baulandreserven Zurückhaltung aufgrund bestehendem Walterswil AC Bedarf an betrieblichen Erweiterungen Gutsch (Allenwinden) W2a Reserven in bestehenden W2a-Zonen Inwil (Zentrum) W2b/W3 Steuerung der Entwicklung in Inwil. Linienführung Nordzufahrt bekannt. Rosenweg, Fliederweg W2b Nur abhängig von Erschliessung Schmidhof W3 Preisgünstiger Wohnungsbau Reserve-Bauzonen mit 1. Priorität zur Baufreigabe (2005 bis 2010): Reserve-Bauzonen mit 2. Priorität zur Baufreigabe (2010 bis 2015): Reserve-Bauzonen mit 3. Priorität zur Baufreigabe (2015 bis 2020): Gebiet Zonen Bemerkungen Gebiet Zonen Bemerkungen Gebiet Zonen Bemerkungen vorhanden vorhanden 31 Unterfeld WA5 Abhängigkeit Nordzufahrt. Teilweise Freigabe Neuhof WA4 Abhängigkeit Nordzufahrt. Teilweise Freigabe Baarermatt W3 Steuerung der Entwicklung in Inwil. Koordination mit Zug in 2. Etappe denkbar in 2. Etappe denkbar Wegleitung zu § 38 Abs. 3: Siehe auch § 4 Abs. 4. Gebiet Zonen Bemerkungen Früeberg W2a Keine Reserven in best. W2a-Zonen mehr vorhanden Schmidhof W3 Preisgünstiger Wohnungsbau Walterswil AC Bedarf an betrieblichen Erweiterungen
1Die Naturschutzzone dient der Erhaltung und Pflege des Lebensraumes von schützenswerten Pflanzen- und Tiergemeinschaften, wie Riedwiesen und
1Die Landschaftsschutzzone dient der Erhaltung oder Wiederherstellung besonders schöner und wertvoller Landschaften in ihrer Vielfalt und Eigenart.
3Die Differenzierung der einzelnen Naturschutzzonen in die Zonen A und B gemäss den §§ 6 ff des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz ist
2Jegliche Eingriffe und Massnahmen, die den Schutzzielen widersprechen, sind untersagt.
3Die typischen Elemente wie Hecken und Feldgehölze, markante Einzelbäume sowie Ufergehölze sind zu erhalten. Der Gemeinderat kann Ersatzpflanzungen anordnen. Eine Aufwertung mit Gehölzen, Hecken, Kleinge-
2Bauten und Anlagen sind besonders sorgfältig zu gestalten und in die Landschaften einzuordnen. wässern ist anzustreben und kann mit Beiträgen unterstützt werden. im Rahmen von vertraglichen Pflegevereinbarungen festzulegen.
| Gebiet | Zonen | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Früeberg | W2a | Keine Reserven in best. W2a-Zonen mehr vorhanden |
| Schmidhof | W3 | Preisgünstiger Wohnungsbau |
| Walterswil | AC | Bedarf an betrieblichen Erweiterungen |
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