Art. 38 · Reserve-Bauzone
BZO Bauordnung Baar · S. 30 · Original-PDF
a) Erschliessungsprinzip b) Bebauungskonzept e) Baulandbedarf d) Lärmschutz c) Freiräume soll. 28 29 lung der Projektentwürfe haben in Absprache mit der Gemeinde zu erfolgen. Die Ausarbeitung des Programms zum Konkurrenzverfahren und die BeurteiDer Gemeinde ist ein Sitz im Beurteilungsgremium zu gewähren. genehmigten Quartiergestaltungsplanes. Damit besteht Gewähr für eine konzeptionell Der vorliegende Zonenplan definiert das Baulandangebot in der Gemeinde Baar für die Die bauliche Entwicklung soll insbesondere mit Reserve-Bauzonen gesteuert werden. Baufreigabe sollen auch die vorhandenen Baulandreserven der 1. Etappe sowie deren Die folgende Übersicht zeigt aus heutiger Sicht (2005) eine mögliche Baufreigabe der Reserve-Bauzonen. Dabei wurde eine ausgewogene Verteilung der Baulandreserven Der Baulandbedarf stellt ein geeignetes und zweckmässiges Kriterium dar, um die Siedlungsentwicklung der Gemeinde aktiv steuern zu können. Zur Beurteilung der gute und abgestimmte Siedlungsentwicklung. Für eine Freigabe muss namentlich Die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Überbauung erfolgt nach Vorliegen eines auch der Baulandbedarf ausgewiesen sein. Verfügbarkeit beigezogen werden. Wegleitung zu § 38 Abs. 2: nächsten 15 Jahre. angestrebt.
1Die Reserve-Bauzone umfasst Land, das grundsätzlich für die Überbauung in Aussicht genommen ist, dessen Erschliessung jedoch erst später erfolgen Mit dem Bebauungsplan kann die Baumassenziffer gemäss § 44 Bauordnung
4Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Reservebauzone WA5/0.5 Unterfeld gilt im Interesse einer hohen Siedlungs- und Umgebungsstädtebaulich und architektonisch überzeugendes Projekt als Resultat eines qualität die Pflicht zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans. Die Anforderunnach anerkannten Regeln durchgeführten Konkurrenzverfahrens unter min-
2Die Freigabe einer Reserve-Bauzone zur Überbauung erfolgt durch einen Beschluss des Gemeinderates. Dieser setzt voraus, dass ein genehmigter um maximal 10 % erhöht werden, sofern durch die Grundeigentümer ein Quartiergestaltungsplan vorliegt, in welchem mindestens folgende kon-
3Für die Reserve-Bauzone Unterfeld ist der Quartiergestaltungsplan in Absprache mit der Stadt Zug zu erarbeiten. destens drei unabhängigen Planungsteams vorgelegt wird. gen gemäss § 17 Bauordnung sind zu erfüllen. zeptionellen Themen koordiniert sind: § 38 Reserve-Bauzone a) Erschliessungsprinzip b) Bebauungskonzept e) Baulandbedarf d) Lärmschutz c) Freiräume soll. 28 29 lung der Projektentwürfe haben in Absprache mit der Gemeinde zu erfolgen. Die Ausarbeitung des Programms zum Konkurrenzverfahren und die BeurteiDer Gemeinde ist ein Sitz im Beurteilungsgremium zu gewähren. Reserve-Bauzonen mit 1. Priorität zur Baufreigabe (2005 bis 2010): Gebiet Zonen Bemerkungen Früeberg W2a Keine Reserven in best. W2a-Zonen mehr vorhanden Schmidhof W3 Preisgünstiger Wohnungsbau Walterswil AC Bedarf an betrieblichen Erweiterungen Rosenweg, Fliederweg W2b Nur abhängig von Erschliessung Reserve-Bauzonen mit 2. Priorität zur Baufreigabe (2010 bis 2015): Gebiet Zonen Bemerkungen Bannäbni W2a Zeitliche Verteilung der Baulandreserven Vogelwinkel W2b 1. Priorität, falls preisgünstiger Wohnungsbau Inwil (Zentrum) W2b/W3 Steuerung der Entwicklung in Inwil. Evtl. Freigabe von Teilflächen in 1. Etappe, falls preisgünstiger Wohnungsbau Gutsch (Allenwinden) W2a Reserven in bestehenden W2a-Zonen vorhanden Altgasshof AB Strassenmässige Erschliessung vorhanden; Linienführung Nordzufahrt bekannt. Zurückhaltung aufgrund bestehendem Angebot an Gewerbeflächen Reserve-Bauzonen mit 3. Priorität zur Baufreigabe (2015 bis 2020): Gebiet Zonen Bemerkungen Rebmattli W2a Zeitliche Verteilung der Baulandreserven Unterfeld WA5 Abhängigkeit Nordzufahrt. Teilweise Freigabe in 2. Etappe denkbar Neuhof WA4 Abhängigkeit Nordzufahrt. Teilweise Freigabe in 2. Etappe denkbar Baarermatt W3 Steuerung der Entwicklung in Inwil. Koordination mit Zug Wegleitung zu § 38 Abs. 3: Siehe auch § 4 Abs. 4. 30
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