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Art. 33

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 12 · Original-PDF

1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und höchstens mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zugelassen. Wohn- und Gewerbezone

2Die Ausnützung darf um 0,1 erhöht werden, wenn mindestens 20 Prozent der anrechenbaren Bruttogeschossfläche dauernd für Gewerbe- und Dienstleistungszwecke genutzt werden.

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3Die Nutzungsbeschränkung ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.

4Bauten und Anlagen sind in Bezug auf Gliederung der Fassaden, Dachneigung, Materialwahl und Farbgebung so zu gestalten, dass der Charakter eines Wohnquartiers erhalten bleibt.

5In der WG2-Zone St. Adrian bleiben die Wohnnutzungen auf das betriebsnotwendige Mass beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.