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Art. 32
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 12 · Original-PDF
1Die Wohnzone soll ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Wohnzone
2Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind zugelassen.
3In der Wohnzone W1 und W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reiheneinfamilienhäuser gestattet.
4Die übrigen Wohnzonen sind vornehmlich für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
5Terrassenhäuser ab vier Vollgeschossen sind im Rahmen eines Gestaltungsplanes gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.