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Art. 32

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 12 · Original-PDF

1Die Wohnzone soll ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Wohnzone

2Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind zugelassen.

3In der Wohnzone W1 und W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reiheneinfamilienhäuser gestattet.

4Die übrigen Wohnzonen sind vornehmlich für Mehrfamilienhäuser bestimmt.

5Terrassenhäuser ab vier Vollgeschossen sind im Rahmen eines Gestaltungsplanes gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.