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Art. 31f

BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 12 · Original-PDF

1Abweichungen gegenüber den Festsetzungen im Kernzonenplan Arth und im Baureglement können bewilligt werden, sofern eine bessere Gesamtlösung in Bezug auf das Ortsbild, Stellung der Bauten, Fassadengestaltung, Dachform und Aussenräume nachgewiesen wird. Abweichungen Kernzone 1 und

2Arth

2Für die Beurteilung der Abweichungen ist ein qualifiziertes Planungsverfahren notwendig. Die Bauherrschaft muss neben den zum Verständnis erforderlichen Planunterlagen auch ein Arbeitsmodell abgeben.

3Unter qualifiziertem Planungsverfahren wird ein Projektwettbewerb (SIA 142) oder ein Studienauftrag (SIA 143) mit mindestens 3 Projektvorschlägen verstanden. Für Einzelparzellen bis 500 m2 kann alternativ ein Workshopverfahren mit einem Projektverfasser und einem unabhängigen Beurteilungsgremium durchgeführt werden.

4Nach Anhörung der Bauherrschaft entscheidet die Bewilligungsbehörde das jeweilige Verfahren, das Beurteilungsgremium und die Beurteilungskriterien. Das Verfahren wird durch Vertreter der Gemeinde und die kantonale Denkmalpflege begleitet. Die Vertreter der Gemeinde dürfen nicht dem Gemeinderat angehören.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.