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Art. 61 · Vorkehren bei Bauarbeiten
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 40
1 Bei Bauarbeiten, die Emissionen verursachen, bestimmt das Polizeigesetz der Gemeinde Arosa die Bauzeiten. 2 Zum Schutz der Bevölkerung und des Tourismus kann die Baubehörde die Fahrtstrecken vorschreiben, welche die Fahrzeuge von und zu den Baustellen benutzen müssen. 3 Baukrane sind in der Ortschaft Arosa vom 15. Dezember bis 15. April abzulegen. 3. Gestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.