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Art. 60 · Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 40

Die Gemeinde kann eine Verordnung erlassen, in welcher geregelt wird, welche nicht baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben dem vereinfachten Verfahren gemäss Art. 50 f KRVO unterstellt werden. 2. Sicherheit und Gesundheit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.