← BZO Arosa · Inhaltsverzeichnis

Art. 40 · Festlegungen*

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 28

Der Generelle Gestaltungsplan enthält folgende Festlegungen: Gestaltungsbereiche im Siedlungsraum

–Schutzbereich Art. 40 Wohnzonen 1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke bestimmt. Dienstleistungs-, Gastgewerbe- und Handelsbetriebe sind zulässig. Art. 40 Wohnzone 1 Die Wohnzone ist für die Erstellung von Wohnbauten bestimmt. 2 Dienstleistungs- und Gewerbetriebe einschliesslich Gastgewerbebetriebe sind zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.