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Art. 42 · UMGEBUNGSGESTALTUNG

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 39 · Original-PDF

1Private und insbesondere öffentliche Freiräume sollen ökologisch sinnvoll gestaltet werden.

2Für die Bepflanzung sind vorwiegend Bäume und Sträucher gemäss Pflanzenliste der Gemeinde zu wählen. Anpflanzungen mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.

3Unbebaute Bodenflächen sollten möglichst wasserdurchlässig ausgestaltet werden.

4Undurchsichtige Einfriedigungen sind strassenseitig vollflächig zu begrünen. Einfriedigungen aus Stacheldraht sind nicht zulässig. Aus Gründen des Ortsbildschutzes ist wo möglich auf die Erstellung von Lärmschutzwänden zu verzichten.

5Bei Mehrfamilienhäusern und Überbauungen mit mehr als 3 Wohnungen sind folgende Anlagen zur Verfügung zu stellen:

a)Spiel- und Aufenthaltsflächen von mindestens 20 % der Bruttogeschossfläche

b)Kompostplatz Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 31

Kommentar Reglementstext Auf die vorgenannten Anlagen kann verzichtet werden, wenn eine andere adäquate Lösung sichergestellt ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.