Art. 40 · KLEIN- UND ANBAUTEN
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 38 · Original-PDF
1Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.
siehe Anhang II Abb. 12a vgl. RBV § 57 (IVHB)
2Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen. 30
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext G ALLGEMEINE PLANUNGS-, NUTZUNGS- UND BAUVORSCHRIFTEN § 40 RBG Verhältnis zu den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung
1Quartierpläne können von den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung abweichende Bestimmungen enthalten.
Die Gemeinde empfiehlt eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um Fehlplanungen oder zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Reglementstext § 43.3 Abgrabungen für Garagen und Hauseingänge
2Besondere Beachtung ist folgenden Kriterien zu schenken:
a)der haushälterischen Nutzung des Bodens
b)der Wohnqualität
c)den Auswirkungen auf die Nachbarschaft
d)der Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild
e)der Verkehrs- und Fusswegerschliessung sowie der Parkierungsanordnung re der Verwendung erneuerbarer Energien
g)den Lärmimmissionen
h)der Entsorgung
i)den Freiflächen und Kinderspielplätzen
j)der Realisierung und Sicherstellung naturnaher Flächen für den ökologischen Ausgleich Zur Erschliessung von Garagen und Hauseingängen im Untergeschoss sind in Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen Terraineinschnitte zulässig. Abweichend von § 43.2 darf die Kronenbreite der Abgrabung maximal 6 m betragen. Bei aneinandergrenzenden Doppelgaragen für Doppeleinfamilienhäuser darf die Kronenbreite maximal 12 m betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.