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Art. 39 · GEBÄUDELÄNGE

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 38 · Original-PDF

Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst.

siehe Anhang II Abb. 11

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.