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Art. 27 · ANRECHENBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (AGSF)

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 25 · Original-PDF

RBG: Grünzonen umfassen Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung, der Gliederung des Siedlungsraumes sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund.

2In der Grünzone am Gempenweg ist pro Parzelle eine Zufahrt zulässig. Die Zufahrt darf dabei ab Gempenweg nicht breiter als 3 m sein. Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 17

Kommentar Reglementstext § 27 ANRECHENBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (AGSF)

1Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Parzellenflächen bzw. Parzellenteile zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung.

2Parzellenteile, die mit einer Uferschutzzone überlagert sind, können in die Nutzungsberechnung einbezogen werden.

3Der Gemeinderat kann den Einbezug von für Strassen und Anlagen abgetretenem Land bei der Nutzungsberechnung gestatten, sofern dies bei der Landentschädigung berücksichtigt wurde.

4Bei der Berechnung der Grünflächenziffer können abgetretene Landflächen (Kompetenzstreifen) von der anrechenbaren Grundstücksfläche abgezogen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.