Art. 26 · GRÜNFLÄCHENZIFFER
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 34 · Original-PDF
1Die Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche (aGrF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
Unter Pflanzenliste der Gemeinde wird das Dokument „Einheimische Bäume, Sträucher und Kletterpflanzen im Siedlungsgebiet Arlesheim“ verstanden. Massgebend ist die jeweils aktuelle Fassung, welche gegenwärtig dem Stand vom 13. Januar 2008 entspricht.
Zur Grünfläche werden zudem gezählt:
–Flächen mit Rasengittersteinen
–Flächen unter überragenden Dachflächen bis 1 m ab Fassade, sofern sie die Voraussetzungen von Abs. 2 erfüllen
Die Einführung der Grünflächenziffer bezweckt nicht, bestehende kronenbildende Bäume durch Arten gemäss Pflanzenliste zu ersetzten, um dadurch in den Genuss des Bonus zu kommen. Hinsichtlich Bonus spielt die Herkunft dieser Bäume deshalb keine Rolle.
Abgetretene Landflächen (Kompetenzstreifen) werden nicht zur anrechenbaren Grundstücksfläche gerechnet (vgl. § 27 Abs. 4 ZRS).
2Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und natürliche Versickerungseigenschaften aufweisen. Grünflächenziffer = anrechenbare Grünfläche : anrechenbare Grundstücksfläche (GZ = aGrF : aGSF).
3Flächen auf unterirdischen Bauten, die mit einer Bodenschicht von mindestens 25 Zentimetern Dicke überdeckt und bepflanzt sind, sowie naturnah gestaltete Wasserflächen zählen mit ihrer halben Fläche zur anrechenbaren Grünfläche.
4Erfolgt die Bepflanzung der Parzelle ausschliesslich mit Arten gemäss Pflanzenliste der Gemeinde1) ergibt dies einen Bonus von absolut fünf Prozent zur anrechenbaren Grünfläche, bezogen auf die Grundstücksfläche.
5Bestehende oder neu zu pflanzende kronenbildende Bäume werden mit 20 Quadratmetern pro Baum zur Grünfläche gerechnet, sofern es sich um Arten gemäss Pflanzenliste der Gemeinde1) handelt. Diese Bestimmungen gelten nicht für die Gewerbezone. ___________________ 1) Für bestehende kronenbildende Bäume gelten keine Arteneinschränkungen. 26
Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar
Kommentar Reglementstext
6In der Gewerbezone können begrünte Flachdächer zur Hälfte an die Grünfläche angerechnet werden, sofern mindestens 5 % Grünfläche effektiv realisiert werden. Flächen auf unterirdischen Bauten mit einer grossen Überdeckung können ausnahmsweise zur anrechenbaren Grünfläche gerechnet werden.
7Die Grünflächen sind dauernd vor Überbauung sowie Versiegelung zu bewahren und fachgerecht zu unterhalten.
8Auf bestehende, ökologisch besonders wertvolle Elemente (Bäume, Hecken, Niederterrassen, etc.) ist Rücksicht zu nehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.