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Art. 42 · Grundsatz
BZO Baureglement Arbon · S. 17 · Original-PDF
1Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu beachten: 1. die bestehende Bebauung; 2. Stellung, Form und Proportion; 3. die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen; 4. die topografische Einbettung; 5. der Siedlungsrand.
2Bei Gebäuden und Anlagen, welche das Orts- und Landschaftsbild wesentlich prägen, werden höhere Anforderungen an die bauliche Gestaltung gestellt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.