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Art. 43 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Arbon · S. 17 · Original-PDF

1Nicht begehbare Flachdächer über 20 m² Fläche und Dächer bis 5° Neigung sind gesamthaft extensiv zu begrünen. Davon ausgenommen sind Flächen die der energetischen Nutzung dienen.

2Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die anrechenbare Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens einen Drittel der jeweiligen Dachlänge betragen.

2Geschlossene Brüstungen bis zu einer Höhe von maximal 1.00 m sind zulässig.

17 2. Zusätzliche Gestaltungsvorschriften in Ortsbild und Umgebungsschutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.