Art. 24 · Wohn- und Gewerbezonen (WG)
BZO Andermatt · S. 12
1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Die Zahlen WG2 bis WG3 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
3Industrielle Bauten und Betriebe sind nicht gestattet.
4Der Gewerbebonus auf die Ausnützungsziffer (AZ) kann beansprucht werden, wenn mindestens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche gewerblich genutzt werden. Der AZ-Gewerbebonus beträgt 0.05 bei einem Gewerbeanteil von mind. 10 % und erhöht sich linear bis max. 0.20 bei einem Gewerbeanteil von 20 % und grösser.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.