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Art. 22 · Kernzone 2 (K2)

BZO Andermatt · S. 11

1Bauten für gewerbliche und touristische Zwecke sind zulässig. Die bauliche Gestaltung darf den Charakter des Quartiers nicht beeinträchtigen.

2Entlang der Gotthardstrasse sind die Erdgeschosse gewerblicher, vorab publikumsintensiver Nutzung vorbehalten. Auf die Gotthardstrasse orientierte Wohnungen und Garagen im Erdgeschoss sind nicht zulässig.

3Industrielle Bauten und Betriebe sind nicht gestattet.

4Die touristischen Nutzungen, wie namentlich Hotel- und Gastbetriebe sollen erhalten und gefördert werden.

5Der Gewerbebonus auf die Ausnützungsziffer (AZ) kann beansprucht werden, wenn mindestens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche gewerblich genutzt werden. Der AZ-Gewerbebonus beträgt 0.05 bei einem Gewerbeanteil von mind. 10 % und erhöht sich linear bis max. 0.20 bei einem Gewerbeanteil von 20 % und grösser.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.