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Art. 15 · Nutzung

BZO Bauordnung Altdorf · S. 4

1Neben Wohnbauten sind öffentliche Bauten und mässig störende Betriebe mit zentrumsbildender Funktion zulässig.

2In den Obergeschossen sind insgesamt mindestens 30% der anrechenbaren Flächen zu Wohnzwecken oder für Hotelzimmer zu nutzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.