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Art. 14 · Abbruch

BZO Bauordnung Altdorf · S. 4

Der Abbruch eines Gebäudes ist nur zulässig, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung für eine neue Bebauung vorliegt oder wenn die Baukommission feststellt, dass die dauernde Freihaltung der betreffenden Parzelle das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.