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Art. 26 · Gewässerabstand

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 13 · Original-PDF

1Gegenüber fliessenden Gewässern ist von der Fassade ein Abstand von 5.00 m einzuhalten. Der Abstand wird von der oberen Böschungskante des Gewässers aus gemessen. 2Gegenüber eingedolten Gewässer ist ab der Mittelachse ein Abstand von 3 m einzuhalten sofern nicht im Zonenplan andere Abstandslinien festgelegt worden sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.