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Art. 27 · Waldabstand

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 13 · Original-PDF

(Abb. 5) Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Abstand von 15 m ab Waldgrenze (= 17 m ab Stockgrenze) einzuhalten, sofern nicht im Bauzonenplan eine andere Waldabstandslinie festgelegt worden ist. IV. ZONENVORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.