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Art. 5 · Grünflächenziffer

BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 10 · Original-PDF

Diese Massnahme trägt zum 1 Die Grünflächenziffer legt in Prozenten fest, wie viel von der massgebenden Parzellenfläche minimal als unüberbaute und unversiegelte Freifläche für eine Begrünung bzw. ökologische Ausgestaltung dauernd erhalten und sachgerecht unterhalten werden muss. ökologsichen Ausgleich bzw. zur ökologischen Vernetzung des Siedlungsraumes und zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushaltes (natürliche Versickerungsflächen) bei. 2 Hecken, Schutzbepflanzungen, Grün- und Gartenanlagen oder ruderale, trockene Lebensräume oder ökologische Ausgleichsmassnahmen gelten als anrechenbare Grünflächen. Unbefestigte Parkierungsflächen bzw. Lagerplätze in Mergel oder Schotterrasen und dergleichen sowie begrünte Dächer dürfen mit der halben Fläche angerechnet werden. Hochstämmige Bäume können mit 8m2 pro Baum in die Berechnung der Grünflächenziffer einbezogen werden. Wertvolle ökologische Ausgleichsflächen beinhalten: ökologische Kleinstrukturen wie Steinhaufen, Asthaufen etc., Kies- und Ruderalflächen, Bracheflächen, Magerwiesen, standortheimische Sträucher und Bäume u.a.m. Zonenreglement Siedlung, Allschwil

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Prinzipskizzen Prinzipskizze Fassadenhöhe / Gebäudehöhe bei Hauptbauten Fassaden- / Gebäudehöhe Gebäudehöhe Fassadenhöhe Fassadenhöhe OK rohe Dachkonstruktion Gebäudehöhe OK rohe Dachkonstruktion Gebäudehöhe (höchster Punkt rohe Dachkonstruktion) Gebäude geschnitten Abgrabungen für Garagen und Hauseingänge max. Fassadenhöhe max. 7.0 m Messpunkt Versetzte Geschosse / tolerierbare Überschreitung des Profils beim Satteldach Gebäudehöhe Fassadenhöhe 0.0 Gebäudelänge Gebäudelänge max. Fassadenhöhe bei Pultdach firstseitig Gebäudehöhe + max. 2.0 m Fassadenhöhe gewachsenes Terrain gewachsenes Terrain abgegrabenes Terrain Schnittpunkt Fassade / gewachsenes Terrain = Kote 0.00 Aufschüttung Gebäudehöhe gemessen ab tiefstem Punkt der zur Erschliessung notwendigen Strasse Gebäudegrundriss Erschliessungsstrasse mit Längsgefälle -> gewachsenes Terrain Messpunkt ± 0.00m gewachsenes Terrain grössere Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten bis max. 2.5 m Höhe (Kellergeschoss) Gebäudehöhe Fassadenhöhe 0.0 Versatz max. 2.0 m

1G bei 1-geschossiger Bauweise= wesentlich kleinere Anbauten L1 L2 bei mehrgeschossiger Bauweise = eingeschossige Anbauten Gebäudelänge= L1+L2 Schnittpunkt Fassade / abgegrabenes Terrain = Kote 0.00

Messpunkt Gebäudehöhe entlang des Hegenheimermattweges, wenn das gewachsene Terrain tiefer liegt als die angrenzende öffentliche Erschliessungsstrasse Schnitt Situation (Aufsicht) Erschliessungsstrasse mit Längsgefälle -> Messpunkt ± 0.00m gew. bzw. abgegrabenes Terrain Zonenreglement Siedlung, Allschwil

Prinzipskizze zu Seite 4

3 Werden Grünflächen auf Dächern ausgewiesen, so dürfen diese max. 50% des gesamten Grünflächen-Pflichtanteiles gemäss Grünflächenziffer betragen. Mindestens 50% des Pflichtanteils sind somit auf natürlichen bzw. unversiegelten Böden festzulegen bzw. auszuweisen. Es ist aus Gewässerschutz- und ökologischen Gründen nicht erwünscht, die gesamte Grünfläche gemäss Grünflächenziffer auf dem Dach auszuweisen. Ein Teil der Pflichtflächen (mind. 50%) ist deshalb auf unversiegelten Böden festzulegen. 4 Die Grünflächen sind im Sinne eines ökologischen Ausgleichs und in Beachtung von § 11 Abs. 3 ZR (Allgemeine Einpassung) grundsätzlich naturnah zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.