Art. 28 · Zentrumszonen (Z3, Z4)
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 31 · Original-PDF
Zentrumszonen (Z 3, Z 4) § 22 Abs. 2 RBG
1Zentrumszonen umfassen Gebiete, die zur Entwicklung von Orts- und Quartierzentren bestimmt sind. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe wie namentlich publikumsintensivere Geschäftsbetriebe, Gaststätten und Kleinbetriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. Publikumsorientierte Nutzungen sind z.B.: Laden / Geschäftsnutzung, kundenorientierte Dienstleistungen, Einkaufszentrum, Hotel, Restaurant, Handwerksbetriebe mit Verkauf u.a.
2Weitere zonenspezifische Parameter sind in der Zonentabelle in § 27 dieses Reglementes festgelegt.
D.3 Wohn- und Wohn-/Geschäftszonen § 28 RBG
1Die Spezialzone ist für das Anlegen von Familiengärten bestimmt.
2Pro 250 m² Gartenfläche darf ein Gerätehäuschen ohne Unterkellerung bis zu 12 m² Grundfläche erstellt werden. Die max. Gebäudehöhe beträgt 3.0 m.
3In einem zusammenhängenden Areal von mindestens 7'000 m² ist zusätzlich ein Materialhütte bis max. 24.0 m² Grundfläche zulässig. Die max. Gebäudehöhe beträgt 4.0 m. § 28 RBG 1 Die Bauernhofzone dient der nutzungsplanerischen Sicherung von landwirtschaftlichen Betriebszentren mit ihrer betriebsnotwendigen Umgebung innerhalb des Siedlungsgebietes. 2 Gestattet sind die landwirtschaftliche Bodennutzung und die dazu notwendigen Betriebsbauten, Anlagen und Einrichtungen. Zuerwerbsnutzungen sind erlaubt, wenn sie mit den zulässigen Nutzungsarten der angrenzenden Zonen verträglich sind. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des eidg. Raumplanungsgesetz (Art. 16 ff. RPG). 3 Wohnraum ist zulässig für den Bewirtschafter und seine Familie sowie Personen mit ihren Angehörigen, die hauptberuflich im Betrieb arbeiten sowie für die abtretende Generation. Die Wohnbauten haben sich bezüglich Gestaltung in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen.
4Landwirtschaftliche Betriebsbauten, Anlagen und Einrichtungen sind so auszuführen, zu betreiben und zu unterhalten, dass wenig Geruchs-, Lärm- und Staubemissionen entstehen und sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. Zonenreglement Siedlung, Allschwil
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D.10 Schutzzonen und Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.