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Art. 22 · Wertstoffsammelstellen, Quartierkompostieranlagen

BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 23 · Original-PDF

Die Gemeindebehörden scheiDas geordnete Aufstellen von öffentlichen Wertstoffsammelstellen und die Errichtung von Quartierkompostieranlagen ist in allen Zonen an den hierfür geeigneten Stellen zulässig. Die Gemeinde ist nur für den Unterhalt der Wertstoffsammelstellen zuständig. den die Sammelstellen aus, im Einvernehmen mit den direkt betroffenen Anstössern.

C.4 Sondernutzungsplanungen / Ausnahmeüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.