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Art. 30 · Abstellplätze für Personenwagen

BZO Affoltern am Albis · S. 21 · Original-PDF

3, 4 Art. 30.1 4 Bei Wohnbauten ist pro 90 m2 massgebender Geschossfläche, mindestens aber pro Wohneinheit, ein normgerechter Abstellplatz für Personenwagen zu erstellen. Bruchteile über 0.5 werden aufgerundet. Art. 30.2 Bei Wohnbauten ist zusätzlich pro 4 Wohneinheiten ein Abstellplatz für Besucher zu bezeichnen und dessen zweckentsprechende Nutzung sicherzustellen. Seite 16 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis Art. 30.3 3 Für andere Nutzungen wird die erforderliche Anzahl von Abstellplätzen von Fall zu Fall, gestützt auf die Wegleitung der kantonalen Baudirektion (Oktober 1997), festgelegt. Art. 30.4 4 Ist die Erstellung von Abstellplätzen gemäss Art. 30 auch in Form der Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage nicht möglich oder durch behördlichen Entscheid nicht zulässig, so ist eine angemessene Ersatzabgabe zu leisten. Die Bemessung der Ersatzabgabe und das Verfahren im Streitfall über deren zulässige Höhe richtet sich nach § 246 Abs. 3 und 4 PBG. Art. 30.5 3 In dem im Zonenplan bezeichneten "Zulassungsgebiet für autoarmes bis autofreies Wohnen" ist es zulässig, die gemäss Art. 30.1 und 30.2 erforderliche Zahl der Abstellplätze bis zur Hälfte zu reduzieren. Weitere Reduktionen sind zulässig mit einem Mobilitätskonzept und dem Nachweis der Möglichkeit für eine spätere Erstellung der Abstellplätze bei Bedarf. Art. 30.6 4 Die Baubehörde kann die Bewirtschaftung zu ortsüblichen Tarifen von öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen verlangen. Art. 30.7 4 Der Stadtrat ist für die Festsetzung und Nachführung der Parkraumplanung zuständig.

Zone
BestimmungenW2W3aW3bW4W5WG3WG4WG5Z4Z5
Fassadenhöhe für Attikage- schosse max.7 m8 m8 m11.5 m15 m9 m12 m15.5 m13 m16 m

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.