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Art. 26 · Besondere Bestimmungen
BZO Affoltern am Albis · S. 17 · Original-PDF
7 Als Grundlage für die Beurteilung von Arealüberbauungen ist ein Modell im Mst. von mindestens 1:500 einzureichen. Dessen Perimeter wird von der Baubehörde in Rücksicht auf die besondere ortsbauliche Situation festgelegt. Für den Entscheid, ob eine Arealüberbauung die Anforderungen gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.