Art. 25 · Bauvorschriften
BZO Affoltern am Albis · S. 17 · Original-PDF
4, 7 Art. 25.1 4, 7 In den fünfgeschossigen Zonen Z5, W5 und WG5 erhöht sich die zonengemässe Ausnützung um +1/6. In den übrigen Zonen erhöht sich die zonengemässe Ausnützung um +1/10. Art. 25.2 4, 7 Mit Ausnahme der Zone W2, ist eine Erhöhung der Fassadenhöhe, der giebelseitigen Fassadenhöhe für Dachgeschosse, der Fassadenhöhe für Attikageschosse und Gesamthöhe um je 3 m und der maximal zulässigen Geschosszahl um ein Vollgeschoss zulässig. Art. 25.3 4 Im Innern des Areals sind die Abstände und die Gebäudelängen sowie die Abgrabungs- und Aufschüttungsvorschriften gemäss Art. 31.1 frei.
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