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Art. 17 · Reduzierter Grundabstand
BZO Affoltern am Albis · S. 14 · Original-PDF
7 Bei gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen bis zu einer maximalen Fassadenhöhe von 4.5 m kann der Grenzabstand auf 3.5 m reduziert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.