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Art. 18 · Stellung der Bauten

BZO Affoltern am Albis · S. 14 · Original-PDF

7 Art. 18.1 7 Die Stellung und Anordnung der Bauten müssen dem Charakter des bestehenden Orts- und Strassenbildes entsprechen. Art. 18.2 Wo es zur Erhaltung des Charakters des Orts- und Strassenbildes beiträgt, ist das Bauen bis auf die Strassengrenze gestattet, sofern die Verkehrssicherheit und die Wohnhygiene gewährleistet sind. Seite 9 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.