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Art. 16 · Bauweise

BZO Affoltern am Albis · S. 14 · Original-PDF

7 Art. 16.1 7 Die geschlossene Überbauung sowie das Anbauen an bestehende Gebäude sind zulässig, sofern dies aus der Sicht des Ortsbild- und Denkmalschutzes vertretbar ist. Art. 16.2 Für Grenzbauten ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.