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Art. 7 · Nutzungsfreie Bauten und Bauteile

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 11 · Original-PDF

1Nicht zur überbauten Fläche und nicht zur Nutzfläche werden gezählt:

a)Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge bei bestehenden Gebäuden, vor der isolierten Gebäudehülle bis max. 4 m² bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonettes, bis zu max. 10 m² bei Mehrfamilienhäusern;

b)Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden;

c)Gedeckte Sitzplätze, unbeheizte, ganz oder weitgehend mit Isolierglas- oder Wärmeschutzglas verglaste Zwischenklima-Räume (z. B. Wintergärten, Veranden und Balkone) bei bestehenden und neuen Gebäuden von max. 15 m2 je Wohnung bzw. Einfamilienhaus, wenn

–Wände und Öffnungen zwischen den Zwischenklima-Räumen und den dahinterliegenden Innenräumen vollisoliert sind,

–natürliche Belüftung und Belichtung sowohl für die Zwischenklima-Räume, als auch die dahinterliegenden Innenräume sichergestellt sind.

d)Unbeheizte Nebenbauten wie Garagen, Unterstände, Schöpfe, Überdachungen und dergleichen werden nicht zur überbauten Fläche bzw. nicht zur Nutzfläche gerechnet:

–Bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine Grundfläche, die max. 7 % der massgebenden Parzellenfläche nicht überschreitet, im Maximum jedoch 36 m2.

–Bei Mehrfamilienhäusern pro 220 m2 Wohnnutzfläche – allfällige RestfläBeispiel nutzungsfreie Nebenbauten bei MFH: 2 Wohnnutzfläche (BGF) = 500 m chen zählen voll – je 20 m2 Grundfläche. 500 m 2 : 220 m 2 = Faktor 2,27 Faktor 3,0 (aufgerundeter Wert) Werden die nicht zur Nutzung zählenden Garagen in einem Vollgeschoss untergebracht, so erhöht sich die überbaubare Fläche um die durch die Vollgeschosszahl dividierte Garagenfläche. 3 x 20 m 2 = 60 m

2Grundfläche (nutzungsfreie Nebenbauten)

e)Unterirdische Einstellhallen sowie in den Hang gebaute Garagen, die nur geringfügig in Erscheinung treten und deren Decken als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen, wie Kinderspielplätze, Extensivflächen u.ä. z.B. nur mit dem Einfahrtsbereich in Erscheinung treten Einstellhallen und Garagen gelten dann als "unterirdisch" wenn:

–die Oberkante der Decke vom tiefsten Punkt des gewachsenen Terrains gemessen nicht mehr als 1.20 m in Erscheinung tritt;

–die Umrisse auf drei Seiten nicht erkennbar, bzw. an- oder aufgeschüttet sind.

f)Unbeheizte Kleinbauten, gemäss RBV § 92 Abs. 1 lit. a, bis max. 12 m2 pro Parzelle.

g)Aussenwandstärken von mehr als 30 cm (Rohmass). Zonenreglement Siedlung, Aesch

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Prinzipskizzen Nutzungsumlagerung Dachgeschoss Dachgeschossfläche (max. 50%) auf Erdgeschoss umgelagert. Dachgeschossfläche (2 x 25% = max. 50%) auf Vollgeschosse umgelagert. Sockelgeschosshöhe / Fassaden- / Gebäudehöhe Messpunkte Fassaden- / Gebäudehöhe Zonenreglement Siedlung, Aesch

Prinzipskizze zu Seite 4

Kommentar

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.