Art. 6 · Nutzungsziffer (NZ)
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 11 · Original-PDF
1Definition Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche. Als Nutzfläche gilt die Summe der Vollgeschossflächen inklusive der Flächen für Mauer- und Wandquerschnitte. § 48 Abs. 1 RBV
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer, die Nutzungsziffer und das Gebäudeprofil definiert
Dach- und Sockelgeschosse werden auch nicht mitgerechnet, wenn sie zu Wohn- und Gewerbezwecken ausgebaut werden.
2Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet:
a)offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone und dergleichen;
b)Dach- und Sockelgeschosse, davon ausgenommen sind Dachgeschosse gemäss § 25 Abs. 1 ZR in den Kernzonen KA und KB;
c)Bauten und Bauteile gemäss § 7 ZR (Nutzungsfreie Bauten und Bauteile).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.