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Art. 6 · Nutzungsziffer (NZ)

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 11 · Original-PDF

1Definition Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche. Als Nutzfläche gilt die Summe der Vollgeschossflächen inklusive der Flächen für Mauer- und Wandquerschnitte. § 48 Abs. 1 RBV

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer, die Nutzungsziffer und das Gebäudeprofil definiert

Dach- und Sockelgeschosse werden auch nicht mitgerechnet, wenn sie zu Wohn- und Gewerbezwecken ausgebaut werden.

2Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet:

a)offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone und dergleichen;

b)Dach- und Sockelgeschosse, davon ausgenommen sind Dachgeschosse gemäss § 25 Abs. 1 ZR in den Kernzonen KA und KB;

c)Bauten und Bauteile gemäss § 7 ZR (Nutzungsfreie Bauten und Bauteile).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.