Art. 5 · Bebauungsziffer (BZ)
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 9 · Original-PDF
1Definition Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wie viel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain. § 47 Abs. 1 RBV Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer, die Nutzungsziffer und das Gebäudeprofil definiert.
2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: Bebauungsziffer Prinzipskizze nebenstehend
a)Dachvorsprünge bis zu 1.00 m Ausladung;
b)Aussen liegende Keller- und Eingangstreppen (Aussentreppen ohne Haupterschliessungstreppen für Obergeschosse), Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen;
c)Pergolen, ungedeckte Sitzplätze;
d)Bauten und Bauteile gemäss § 7 ZR (Nutzungsfreie Bauten und Bauteile). Zonenreglement Siedlung, Aesch
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Prinzipskizzen Wintergärten und weitere Bauteile Interpretation Bebauungsziffer bei Bauteilen in Kombination mit Wintergärten Zonenreglement Siedlung, Aesch
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Kommentar
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