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Art. 5 · Bebauungsziffer (BZ)

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 9 · Original-PDF

1Definition Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wie viel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain. § 47 Abs. 1 RBV Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Bebauungsziffer, die Nutzungsziffer und das Gebäudeprofil definiert.

2Nicht zur überbauten Fläche werden gerechnet: Bebauungsziffer  Prinzipskizze nebenstehend

a)Dachvorsprünge bis zu 1.00 m Ausladung;

b)Aussen liegende Keller- und Eingangstreppen (Aussentreppen ohne Haupterschliessungstreppen für Obergeschosse), Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen;

c)Pergolen, ungedeckte Sitzplätze;

d)Bauten und Bauteile gemäss § 7 ZR (Nutzungsfreie Bauten und Bauteile). Zonenreglement Siedlung, Aesch

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Prinzipskizzen Wintergärten und weitere Bauteile Interpretation Bebauungsziffer bei Bauteilen in Kombination mit Wintergärten Zonenreglement Siedlung, Aesch

Prinzipskizze zu Seite 3

Kommentar

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.